Kosten
Tierärzte sind grundsätzlich gesetzlich verpflichtet, nach der Gebührenordnung für Tierärzte (GOT) abzurechnen.
Die von mir angewandten Methoden sind beratungs- und damit zeitintensiv, für die gemäß GOT eine entsprechende Gebühr vorgesehen ist. Für eine homöopathische Erstanamnese oder eine andere ausführliche Beratung / Behandlung berechne ich in der Regel den einfachen Satz.
Die Rechnung sollte vorzugsweise bar bezahlt werden oder nach Emailzustellung per Banküberweisung.
In der Rechnung sind abgegebene Globuli und Arzneien, sowie Fütterungsergänzungsmittel, die Sie in meiner Praxis erhalten haben, enthalten.
Sehr häufig verordne ich Arzneimittel, Phytotherapeutika oder Fütterungsergänzungsmittel, die entweder ich für Sie (an Ihre Adresse) bestelle oder Sie selbst. Diese müssen dann selbstverständlich beim Hersteller beglichen werden.
Die Anfahrtskosten
Die GOT schreibt vor für die Anfahrt 2,30 € je Doppelkilometer zu berechnen. Ich versuche, sofern möglich, mehrere Patienten auf einem Weg zu besuchen, um die Anfahrtskosten entsprechend anteilig zu berechnen.